Die am 27. November im Rahmen der Landespressekonferenz von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne erläuterte neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beinhaltet im Paragrafen 8a für den Sport und das Sporttreiben eine wesentliche Änderung. So wird das Training von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Sportvereinen in Kleingruppen bis maximal fünf Personen einschließlich Trainer*in, Übungsleiter*in oder Betreuer*in ab 1. Dezember bis vorerst 20. Dezember wieder möglich sein.

Der LSB Sachsen-Anhalt ist über die neue Regelung für den Kinder- und Jugendsport erfreut und fühlt sich darin bestärkt, gemeinsam mit der Landespolitik nach Möglichkeiten für ein wenn auch eingeschränktes Sporttreiben im Rahmen der Pandemielage zu suchen. Nach den Regelungen für das Training von Athletinnen und Athleten mit Kaderstatus und die Präzisierungen zum Individualsport allein zu zweit und mit dem eigenen Hausstand auf Sportanlagen, sieht der LSB Sachsen-Anhalt in der neuen Regelung für den Kinder- und Jugendsport einen weiteren kleinen Schritt, um das Sportreiben in den Vereinen Sachsen-Anhalt unter Beachtung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften in einem gewissen Maße aufrecht zu erhalten.

PDF-DateiDritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV2 Eindämmungsverordnung

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