Zusätzlich zum bestehenden Sportstättenförderprogramm stellt das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig weitere 1 Millionen Euro für u.a. die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Allerdings ist hier extreme Eile geboten, wenn ein Sportverein in den Genuss der Förderung gelangen möchte: Antragsschluss für vollständige Anträge ist bereits der 15. Mai 2020.

Hier die Eckdaten des Förderprogramms:

  • Antragsteller kann Sportverein oder Kommune sein
  • Maßnahmen bis zu 50.000 €
  • Förderquote bis zu 100%
  • Eigentümer der Sportstätte muss die Kommune sein
  • Verein muss aus einem der elf Landkreise stammen (Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle sind ausgeschlossen)
  • Maßnahme muss in 2020 abgeschlossen werden
  • prioritär werden Sanierungen von Sportstätten des Breitensports behandelt

Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular und Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link:  Sonderprogramm Sportstättenbau 2020 – Landesverwaltungsamt

Andreas Lenz Mobil: 0176 22 21 65 96 oder kloetze@ksb-altmarkwest.de steht Ihnen selbstverständlich gerne unterstützend zur Seite.

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