Zusätzlich zum bestehenden Sportstättenförderprogramm stellt das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig weitere 1 Millionen Euro für u.a. die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Allerdings ist hier extreme Eile geboten, wenn ein Sportverein in den Genuss der Förderung gelangen möchte: Antragsschluss für vollständige Anträge ist bereits der 15. Mai 2020.
Hier die Eckdaten des Förderprogramms:
- Antragsteller kann Sportverein oder Kommune sein
- Maßnahmen bis zu 50.000 €
- Förderquote bis zu 100%
- Eigentümer der Sportstätte muss die Kommune sein
- Verein muss aus einem der elf Landkreise stammen (Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle sind ausgeschlossen)
- Maßnahme muss in 2020 abgeschlossen werden
- prioritär werden Sanierungen von Sportstätten des Breitensports behandelt
Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular und Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link: Sonderprogramm Sportstättenbau 2020 – Landesverwaltungsamt
Andreas Lenz Mobil: 0176 22 21 65 96 oder kloetze@ksb-altmarkwest.de steht Ihnen selbstverständlich gerne unterstützend zur Seite.