Sportstättenbau

Sportstätten sind alle Sporträume sowie bauliche Anlagen und Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen.

Insbesondere sind dies:

  • Sporthallen
  • Schwimmhallen
  • Trainings- und Wettkampfstätten des Leistungssports
  • Sportanlagen und Trendsportanlagen
  • bauliche Anlagen und Räumlichkeiten, die überwiegend einer sportlichen Nutzung dienen

Der Sportverein kann sein:

  • Eigentümer
  • Erbbaupachtberechtigter
  • Pächter
  • Nutzer

Die Form der Nutzung und der damit verbundenen Pflichten wird in dem jeweiligen Vertrag geregelt. Der wesentliche Unterschied zwischen Pacht- und Nutzungs- oder Mietvertrag ist, dass bei einer Nutzung oder Miete ein festgelegtes Entgelt zur Überlassung der Sportstätte zu zahlen ist. Bei der Pacht kann zusätzlich mit dem Objekt Gewinn erzielt werden und meistens variiert in Abhängigkeit davon die Zahlung der Pacht.

Unabhängig in welcher Rechtsform der Sportverein die Sportstätte nutzt, hat er die Möglichkeit über verschiedene Stellen Fördergelder zur Sanierung, Umbau oder Neubau zu erhalten.

 

Was wird gefördert?

  • Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
  • Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
  • Neubau von Sportstätten
Ansprechpartnerin
Referentin Sportstätten, Sport und Umwelt
Anne Roeloffs
03 45/52 79 155
roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de

wichtige Dokumente:

Um die Vorgehensweise zur Erstellung eines Förderantrages zu erläutern, wird dies anhand eines Beispieles dargestellt

Der Magdeburger FFC e.V. plant die Neubesandung des Kunstrasenplatzes.
Kostenermittlung anhand dreier Angebote: 50.000 €

Folgende 5 Schritte sind nunmehr nötig:

1. Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt mir dem LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. (Referat Sportstätten) und/ oder dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund auf. Beide Stellen helfen Ihnen bei den weiteren Schritten und haben auch alle erforderlichen Unterlagen und Kontaktpersonen für Sie zur Verfügung. In manchen Fällen bietet es sich an direkt einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren.

In unserem Beispiel ist der regionale Ansprechpartner der Stadtsportbund (SSB) Magdeburg oder zentral der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.

Ansprechpartner: Peter Böse 03909 42281

2. Finanzierung erstellen

Bei der Erstellung einer Finanzierung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Gesamtkosten bestimmen: mittels drei Kostenangebote oder Kostenberechnung nach DIN 276
  • Eigenmittel bestimmen: Eigenmittel ist Bargeld, Darlehen oder Spenden/ Sponsoring bei einer Landesförderung wird ein Eigenanteil von 10% bei Lotto von 15% gefordert. Sollten Sie bei beiden Institutionen Fördergelder beantragen verwenden Sie bitte einen Anteil von 15% Eigenmittel.
  • Festlegen der Co-Finanzierer: Land Sachsen-Anhalt gibt bis zu 50%; Lotto Sachsen-Anhalt gibt ebenfalls bis zu 50%, eventuell regionale Fördergeldgeber

In unserem Beispiel (siehe nebenstehender Finanzierungsplan) werden 25.000 € beim Land; 9.000 € bei Lotto und 10.000 € bei der Stadt Magdeburg beantragt. 6.000 € besitzt der Verein selber, d.h. 4.000 € hat er als Barmittel und 2.000 € als zweckgebundene Spende.

 

 finanzierungsplan

3. Antragsunterlagen ausfüllen

Füllen Sie bitte die Antragsunterlagen möglichst vollständig aus und fügen Sie die geforderten Unterlagen bei.  Auch hierbei hilft Ihnen gerne der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. und/ oder der zuständige Kreis- oder Stadtsportbund. Die Antragsunterlagen für das Land Sachsen-Anhalt und Lotto Sachsen-Anhalt übergeben Sie dann dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund unter Einhaltung der nebenstehenden Fristen.
4. Übergabe an den LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.

Bis zum 01.09. übergibt der Kreis- oder Stadtsportbund die bei ihm eingereichten Unterlagen dem LandesSportBund Sachsen.Anhalt e.V.

Neben den Antragsunterlagen wird weiterhin eine Rankingliste übergeben. In dieser Rankingliste werden durch das Präsidium des Kreis- oder Stadtsportbundes und weiteren sportfachlichen Kriterien die Reihenfolge der Anträge festgelegt. Diese Rankingliste wird im AK Sportinfrastruktur inhaltlich verabschiedet um dem Präsidium des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V. zur Beschlussfassung vorzulegen.

5. Übergabe an die Bewilligungsbehörde(n)

Bis zum 30.09. reicht der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. die vorliegenden Anträge an die entsprechenden Bewilligungsbehörden (Land Sachsen-Anhalt und Lotto Sachsen-Anhalt) weiter. Jeder Antrag wird hierbei mit einer sportfachlichen Stellungnahme unter Hinzunahme der jeweiligen Landesfachverbände versehen. Unter anderem auf Grundlage der Rankinglisten der Kreis- und Stadtsportbünde erstellt der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. eine Gesamtprioritätenliste und übergibt Sie ebenfalls dem Land Sachsen-Anhalt. Hierbei ist das regionale Votum der Kreis- und Stadtsportbunde von entscheidender Bedeutung; weiterhin fließen Faktoren wie Anzahl der Kinder und Jugendlichen des Vereines, die betroffene Sportart und die Nutzung der Sportstätte als Landesleistungsstützpunkt und/ oder -zentrum mit ein.

Bewilligungsbescheid

Den Bewilligungsbescheid zur Genehmigung und Zusage der Finanzierung erhalten Sie direkt von der Bewilligungsbehörde. Sollte Ihr Antrag bei Abgabe nicht vollständig sein, erhalten Sie ebenfalls eine schriftliche Mitteilung mit der Bitte um Ergänzung.

Fangen Sie mit dem Bau NIEMALS vor Erteilung der Bewilligung an.

Ein Ansprüch auf Förderung besteht nicht. Dennoch versucht der Sport im Land Sachsen-Anhalt jährlich so viele Sportstätten wie möglich mit einer Förderung zu versehen um Ihnen das Sporttreiben optimal zu gestalten!

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