Sportvereine in Deutschland übernehmen eine besondere Rolle: Sie stehen nicht nur für
Bewegung und Sport, sondern auch für Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Diese wertvolle Arbeit wäre ohne das Engagement vieler ehrenamtlich aktiver
Vereinsmitglieder nicht möglich.


Um Vereine hierbei zu unterstützen, hat die Beisheim Stiftung das Förderprogramm
„vereinsstark – Ehrenamtliche finden, binden, wertschätzen“ ins Leben gerufen. In den
Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim, Stendal und Altmarkkreis-
Salzwedel möchten wir mit einem Pilotprojekt die Vereinsarbeit stärken.

Ziel des Programms ist es, den Vereinen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie
neue ehrenamtliche Mitglieder finden können, bestehende Engagierte langfristig für
Vereinsarbeit begeistern und dieses Engagement wertschätzen.

Informationen zum Antragsprozess

Mit einem kurzen Antrag könnt Ihr unbürokratisch Unterstützung beantragen. Förderfähig sind
alle Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Dazu zählen z. B.:

― Maßnahmen zur Beratung, Fortbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen

  • Kursgebühren von Lizenzen
  • Reisekosten für Fortbildungstage
  • Beratung für Vereine

― Gewinnung und Erhalt von Ehrenamtlichen

  • Veranstaltungs- und Workshopkosten
  • Sachkosten für Goodies/ Kleidung
  • Kosten für Informationstage und Schnupperevents

― Förderung der Vereinsstrukturen

  • Honorarkosten für: Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination, Begleitung der Ehrenamtlichen
  • Digitalisierungsprojekte

Nicht förderfähig sind z. B.:

  • Aufbau neuer Mannschaften
  • Anschaffung von Sportgeräten
  • Kosten für Wettkämpfe, Turniere und Ferienfreizeiten
  • Vergütung von Übungsleitenden
  • Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen

Förderkriterien und formale Rahmenbedingungen


Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine aller Sportarten in den Landkreisen
Mecklenburgische-Seenplatte, Ludwigslust-Parchim, Stendal oder Altmarkkreis-Salzwedel.


Formale Rahmenbedingungen für eine Förderung sind:

  • Förderbetrag in der Höhe von EUR 1.000 bis zu EUR 10.000
  • Gültiger Freistellungsbescheid mit Steuerbefreiung für die Förderung des Sports (nicht älter als drei Jahre)
  • Organisationssitz und Durchführung des Projekts oder der Maßnahme in den Landkreisen
  • Mecklenburgische-Seenplatte, Ludwigslust-Parchim, Stendal oder Altmarkkreis-Salzwedel

Förderzeitraum: Das Vorhaben darf bereits begonnen haben, jedoch bis 01.05.2025 nicht
abgeschlossen sein. Der Förderbeitrag der Beisheim Stiftung ist bis zum 30.04.2026 zu
verwenden.


Verfahren und Ablauf

  • Bis zum 28.02.2025 kann ein Kurzantrag über diesen Link eingereicht werden: https://forms.office.com/Pages/
  • Dem Kurzantrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
    • Aktueller Freistellungsbescheid
    • Kostenschätzung für die geplante(n) Maßnahme(n) bzw. das Vorhaben
  • Die Entscheidung über die Förderungen trifft der Stiftungsvorstand der Beisheim Stiftung.
  • Bei einer positiven Entscheidung müssen ggf. noch weitere Informationen nachgereicht werden. Diese werden zu gegebenem Zeitpunkt nochmals angefragt.
  • Es wird angestrebt, dass alle Bewerber*innen im April 2025 benachrichtigt werden.
  • Die Fördermittel werden zeitnah nach einer Zusage ausgezahlt.
  • Nach Zahlungseingang muss eine Bestätigung über Geldzuwendungen und nach Ablauf des Förderzeitraums ein kurzer Schlussbericht eingereicht werden.

Kontakt

Bei Fragen wendet Euch bitte an:
Dr. Larissa Kuhn, Projektmanagerin Sport, vereinsstark@beisheim-stiftung.com

Im Übrigen

Die Beisheim Stiftung nimmt ganzjährig – und unabhängig von dieser Ausschreibung –
Projektanträge im Rahmen ihrer Förderschwerpunkte „Bewegungsförderung“ und „Zugänge
ermöglichen“ entgegen.
Weiterführende Links

https://ksb-altmarkwest.de/wp-content/uploads/2025/01/vereinsstark_Ausschreibung.pdf
Kurzantragsformular

Häufig gestellte Fragen (werden noch verlinkt)

Allgemeine Informationen zur Beisheim Stiftung

Flyer

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