Das Ministerium für Inneres und Sport hat unter Beteiligung des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes überarbeitet, die die jährliche Pauschalförderung regelt. Die Änderung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und ermöglicht die Ausreichung von voraussichtlich rund 640.000 Euro zusätzlich pro Jahr an Sportvereine und Sportverbände.

Sachsen-Anhalts Sportminister Michael Richter:

„Mit der pauschalen Förderung unterstützen wir unbürokratisch die Vereins- und Verbandsarbeit. Die Landesmittel sind gerade jetzt während der Pandemie für Vereine und Verbände existenziell. Die Erhöhung der Förderung ist ein wichtiges Signal, denn die Vereine und Verbände sind bedeutende Säulen unserer Gesellschaft.“

In Sachsen-Anhalt erhalten gemäß des Sportfördergesetzes die im LSB organisierten Vereine und Verbände pro Jahr eine Pauschalförderung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Die Höhe der Mittel richtet sich nach festgelegten Kriterien, etwa die Anzahl der Mitglieder. Hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt ab 2021 eine Erhöhung um 50 Cent pro Jahr und Mitglied. Künftig erhalten Vereine für einen Erwachsenen dann 1,50 Euro jährlich, für ein Kind oder einen Jugendlichen sind es 5,50 Euro.

2020 wurden rund 7,7 Millionen Euro in Form von Pauschalen an die Sportvereine und Sportverbände in Sachsen-Anhalt ausgereicht.

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt:

Verantwortlich:
Danilo Weiser
Pressesprecher

Halberstädter Str. 2 /
am „Platz des 17. Juni“
39112 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377
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