In Sachsen-Anhalt können Sportvereine und -verbände auch 2021 finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie während der Corona-Pandemie zum Beispiel durch Zahlungsprobleme in der Existenz bedroht sind. Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Sportminister Michael Richter stehen 2021 für die „Coronahilfe Sport“ gegenwärtig Landesmittel in Höhe von 1.000.000 Euro bereit: „Corona hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Sportlandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir helfen damit den Vereinen und Verbänden, die wegen der Pandemie in eine existenziell bedrohliche Finanzlage geraten sind.“ Die „Coronahilfen Sport“ werden als Billigkeitsleistungen insbesondere kleineren, ehrenamtlich geführten Sportvereinen gewährt, um deren Existenz zu sichern. Bereits 2020 hatte es das gleichnamige Unterstützungsprogramm gegeben, über das im vergangenen Jahr 51 Vereine 582.000 Euro erhalten haben.

Die neue Richtlinie zur „Coronahilfe Sport“ für das Jahr 2021 des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, die Pressemitteilung sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie in der Anlage dieser Mail. Alle Dokument sind zudem auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, das zugleich Bewilligungsbehörde ist, unter „Coronahilfen Sport“ abrufbar: https://lsaurl.de/Vereinshilfen

Anträge bis zum 30. Juni 2021 per Post oder Mail an das:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Mail: Coronahilfen-Sport@lvwa.sachsen-anhalt.de

18. März 2021:

Transparenzregister: Sports wendet sich an das Finanzministerium

Zahlreiche Mitgliedsvereine des LSB Sachsen-Anhalt haben in den letzten Wochen Post von der Bundesanzeiger Verlags GmbH erhalten. Darin werden sie zur Zahlung von Gebühren für die Eintragung ins Transparenzregister aufgefordert. Was das Transparenzregister ist und wie die Vereine auf die Gebührenbescheide reagieren sollten, darüber wurde auf der LSB-Website bereits mehrfach informiert. Da das Problem alle Sportvereine in Deutschland betrifft, haben sich die Landessportbünde in einem gemeinsamen Brief an den Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, gewandt. Darin äußert der organisierte Sport sein Unverständnis über den bürokratischen Aufwand und fordert den Versand der Gebührenbescheid zu stoppen und die Eintragungspflicht für gemeinnützige Sportvereine zu beenden. Den Brief, der die Unterschriften aller LSB-Präsident*innen trägt, finden Sie zu Ihrer Information in der Anlage. Sobald eine Antwort vom Bundesministerium der Finanzen vorliegt, wird der LSB Sachsen-Anhalt seine Mitgliedsvereine darüber informieren.   

Transparenzregister: Was tun beim Erhalt eines Gebührenbescheids?

Aktuelle Informationen zum Transparenzregister

17. März 2021:

Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT

Am 7. April 2021 von 17 bis 20 Uhr führt der LSB Sachsen-Anhalt ein Online-Seminar zur Einführung in die Masterprogramme für das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT durch. Das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zeichnet gesundheitsorientierte Sportangebote aus. Ziel der Veranstaltung ist die Qualifikation von Übungsleiterinnen und Übungsleitern für die Durchführung gesundheitsorientierter Bewegungsangebote im Rahmen des Qualitätssiegels SPORT PRO GESUNDHEIT (Master). Diese ist ein Qualitätskriterium zum Erwerb des Qualitätssiegels. Die Teilnehmenden an der Veranstaltung erhalten ein Zertifikat über die Einweisung in die Masterprogramme „Haltung Bewegung durch Ganzkörperkräftigung und „Präventives Ausdauertraining in der Halle“. Sie sind damit berechtigt diese Programme im Sportverein durchzuführen. Bei Antragsstellung auf Erhalt des Qualitätssiegels SPORT PRO GESUNDHEIT ist es möglich, auch das Siegel „Deutscher Standard Prävention“ der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zu erhalten und somit eine Bezuschussung der Kursangebote durch die Krankenkassen zu sichern.

Hier geht’s direkt zur Anmeldung: www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/bildungstermine-2814.html

Ihre Ansprechpartnerin im LSB Sachsen-Anhalt:
Dr. Maja Bachmann
Tel.: 03 45/52 79-124
Email: bachmann@lsb-sachsen-anhalt.de

16. März 2021:

Online-Seminar „Einstieg Para Schwimmen“

Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V. (BSSA) richtet am 13. April 2021 von 19:00 bis 20:30 Uhr ein Online-Seminar zum Einstieg in das Para Schwimmen. Was ist Para Schwimmen? Wer kann diesen Sport betreiben (Thema Klassifizierung)? Was benötige ich als Verein/Trainer*in/Schwimmer*in? Welche Wettkämpfe gibt es? und Wo kann ich Para Schwimmen in Sachsen-Anhalt betreiben? Auf alle dies Fragen haben Landestrainerin Anja Pöppich und Para Schwimmtrainer Florian Giese eine Antwort. Das Seminar ist als Serviceleistung des BSSA kostenfrei! Teilnahmemeldungen sind bis zum 10.April 2021 möglich.

Hier geht´s direkt zur Angebot: www.bssa.de/aktuelles/einladung-zum-online-seminar-einstieg-para-schwimmen

Das LSB-Team wünscht Ihnen ein schönes und erholsames Wochenende und bleiben Sie gesund!

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